Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Verwaltung von 
  gemeinschaftlichem Eigentum innerhalb einer 
  Wohnungseigentumsanlage. Die grundsätzlichen Aufgaben und 
  Befugnisse wie auch die Vergütung eines Verwalters werden im 
  Verwaltervertrag speziell vereinbart.
  Zu den Leistungen der Verwaltung gehören die unabdingbaren 
  gesetzlichen Aufgaben gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), 
  die - sofern ein Verwaltungsbeirat bestellt ist - in vertrauensvoller 
  Zusammenarbeit mit diesem durchgeführt werden.
  Zur ersten Information stellen wir Ihnen hier unseren Leistungskatalog vor. 
  Sie erhalten einen Überblick, welche Dienstleistungen wir anbieten. Sehr 
  gern stimmen wir unseren Service mit Ihren Wünschen ab.